- ZUSAMMENFASSUNG DES PROZESSES

Ein Toter auf der Kirmes

Im Kölner Strafprozess um das Sterben des 31jährigen Musikers und Handwerkers Stephan Neisius nach Körperverletzung durch Polizeibeamte naht Urteilsverkündung. Zeit, von dem zu erzählen, was im Gerichtssaal gesagt, wie sich verhalten, was aber nicht publiziert wurde. Es soll nicht verloren gehen. Zeit auch, über den Hintergrund des Verbrechens zu reden. Der nicht verhandelt werden konnte.

Sie lachen im Gerichtssaal
Fest steht: Sie zeigen keine Reue. Sie erkennen keinen Grund dafür. Bereits am ersten Verhandlungstag haben die Angeklagten , in ihren eigenen Aussagen, erstaunlich viel über sich offenbart und gleich auch die Begründung dafür geliefert, warum dieser Prozess eigentlich stattfinden muss.
Der Angeklagte Sieverts erklärt: ich dachte, das wär ein normaler Randalierer. Was ist ein normaler Randalierer und welche Behandlung hat man zu erwarten, wenn man bei S. in diese Kategorie fällt? S., gegen den schon zwölf Anzeigen wegen Gewalttätigkeit im Amt vorliegen, denen nicht nachgegangen wurde, weiter: der wollte nicht aufgeben.
Der Heidelberger Gutachter Ingo Pedal hat gesprochen. Stephan könnte noch leben, wenn die Polizisten sich anders verhalten hätten. Wenn sie sich gemäss ihres Erkenntnisstandes, das Stephan sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, nur an ihre gesetzliche Pflicht gehalten, die vor Ort bestehenden Möglichkeiten genutzt und Stephan direkt ärztlicher Betreuung zugeführt hätten. Wofür ausreichend Zeit gegeben war.
Sie haben es nicht getan. Und der lapidare Satz von S. liefert die Begründung dafür. Aber wie soll ein bereits Festgenommener aufgeben? Er ist ja schon festgenommen.
Der Angeklagte Günther ist interessant! Er liefert in seiner Einlassung gleich sein Weltbild mit: Wenn man in Köln als Polizist seinen Dienst tue, wisse man: das Schlimmste ist, sich zu infizieren, damit kann man sich das ganze Leben verpfuschen. Er sei davon ausgegangen, es mit einem Drogensüchtigen zu tun zu haben, den man ruhigstellen müsse. Falsch.
Es ging darum, zu zeigen, wer der Stärkere ist. Wer hier das Sagen hat. Einen, den man nach eigenem Gutbefinden nicht als schutzbedürftigen Gefangenen sehen mochte, sondern als Gegner, zu brechen. Eine Lektion zu erteilen, am besten all denen, bei denen man sich anstecken kann.
Dazu haben die Täter einen Menschen unter Missbrauch ihrer Amtsbefugnis eigenmächtig an einen Ort verschleppt, an den er nicht gehörte, und den Gefesselten über einen längeren Zeitraum mit Schlägen und Tritten gemeinschaftlich brutal gequält. Was nach medizinischer Erkenntnislage seine panikartige Erregung durch einen akuten psychotischen Schub, an dem er vorher litt, aufrechterhalten und ins Extrem gesteigert hat. Zusätzlich wurde er dabei massiv in seiner Atmung behindert und einer erzwungenen Blutentnahme unterzogen. Am Ende versagte Stephans Herz. Er ist an einer dadurch entstandenen Gehirnblutung gestorben. Pedal: der Ereignisablauf dieses Abends ist plausibel und hat summarisch zu seinem Tod geführt. Dabei ist der Gutachter, das muss betont werden, lediglich von der Gewaltanwendung ausgegangen, die die Täter selber nur bruchstückhaft eingestanden haben. Das Verbrechen wird in Jahresberichten von Amnesty International und von Spezialrechercheuren für Folter und inoffizielle Hinrichtungen der Vereinten Nationen gelistet.
Komplettiert wird die Einstellung der Täter von weinerlich-anklagendem Selbstmitleid. Der Angeklagte Domski bringt zu Gehör, sein Leben sei verpfuscht, er habe doch nur Polizist gelernt. Der Angeklagte Wirtgen lässt sich durch seinen Anwalt als Familienmenschen darstellen, der, nach der Tat, erstmals in seinem Leben von einer Situation überfordert sei und nun der psychologischen Hilfe bedürfe. .
Der Angeklagte Lenders schweigt. Er wird seine Gründe dafür haben.
Das sollte man nicht vergessen, wenn die Verteidiger der Täter eine Menschenrechtsverletzung erkennen - allerdings an der falschen Stelle -, weil die Hauptbelastungszeugen von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und ihre Fragen nicht beantwortet haben, und: Kein Täter hat Fragen der Nebenklage, der Hinterbliebenen, beantwortet. Und zum Thema Menschenrechtsverletzung:Ein Zeuge auf der Strasse, der von Schlägen der Polizisten schon beim Abtransport von Stephan berichtet, ein Grieche, kommentiert: ich habe in Gegenden gelebt, wo es schlimmer gewesen ist als hier. Aber so etwas habe ich noch nie gesehen.
Der Anhang der Angeklagten befindet sich jeden Tag im Gerichtssaal, Freunde, Kollegen. Bei ihnen kommt ausser den Angeklagten, die reinen Herzens sind und deren Existenzen nun auf dem Spiel stünden, niemand so richtig gut weg; Gericht, Anklage und Belastungszeugen werden lächerlich gemacht. Auf dem Gang in den Pausen, aber auch im Saal während der Verhandlung herrscht eine Art aufgekratzter Kirmesstimmung: Unruhe, Tuscheln, Lachen, Zwischenrufe, Partyverabredungen, Getränkeverzehr.
Bernd Neisius hat das Sterben seines jüngeren Bruders im Koma begleitet, zwölf lange Tage, hat mit angesehen, wie Stephan anfangs noch kleine Zeichen gab und sich dann allmählich abgewendet hat. Jetzt wird er wieder mit diesem Tod und täglich mit den selbstzufriedenen Tätern konfrontiert. Die Zeit von damals bis heute hat sich tief in seinem Gesicht eingeschnitten. Als er zu seiner Zeugenaussage den Saal betritt, kommentiert jemand bissig: jetzt hat er seinen grossen Tag.
Mehr nicht.
Zwei Beamte sagen als Hauptbelastungszeugen gegen ihre Kollegen aus. Um es gleich vorweg zu sagen: es geht hier nicht um Sippenhaft jedes Polizeibeamten. Es geht nicht um eine Fragestellung: Bürger gegen Polizei. Die Grenzen verlaufen hier woanders. Zwischen anständig und unanständig.
Der Saal ist gerammelt voll mit Polizisten in Zivil. Die Zeugen, die das Ansehen der Polizei gerettet haben, sind jedoch ausgegrenzt. Die Sympathien gelten den Angeklagten. Nach den blütenschönen Bekundungen der Betroffenheit aus der Pressestelle der Polizei im vergangenen Jahr hat man anderes erwartet.
Viele Polizisten haben sich erklärt von dem Verbrechen distanziert. An diesem Tag veranstalten ihre anwesenden Kollegen eine erschreckende Demonstration der Kumpanei. Die Stimmung ist die aggressiven Zusammenhaltes in geballter Präsenz, von der schon wieder Gewalt ausgeht. Der Hauptbelastungszeuge hat gerade von den SS-Methoden der Täter gesprochen, da füllen sie in der Verhandlungspause gemeinsam dicht an dicht den Flur. Im Saal demonstratives Lümmeln mit Armen überkreuz. Keine Distanz zu den Tätern, keine Distanz zu der Tat. Kollegen von der Dienststelle stellen im Zeugenstand den Angeklagten beste Noten aus. Den Hauptbelastungszeugen versuchen sie ständig unter der Gürtellinie zu diskreditieren und sein Privatleben zu demontieren. Einer wird bei seiner Aussage erklären, dass das einzig Ungewöhnliche an diesem Fall ist, dass einer starb.
Loyalität innerhalb der Behörde ist wichtiger als Aufklärung. An diesem Tag erkennt man die Mechanik der Menschenrechtsverletzung. Der deprimierendste Verhandlungstag.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Für den Tod von Stephan Neisius sind die Gewalttäter mittelbar verantwortlich. Wer derart auf einen Menschen einschlägt und eintritt, nimmt das Risiko seines Todes in Kauf. Gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. In einem minder-schweren Fall, weil es im Rahmen der Blutabnahme, die die Täter verlangt haben, zu ärztlicher Fahrlässigkeit gekommen sein kann. Sie fordert für fünf von ihnen lediglich Bewährungsstrafen, da sie durch die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz schon gestraft seien.
Hoffentlich ungewollter Zynismus. Streicht man den Terminus beruflich, ergibt sich das Motiv dieser Strafe. Knapp vier Millionen stehen bei uns zur Zeit auf der Strasse. Den meisten von ihnen ist der Tod eines Menschen nicht anzulasten.

Der Fisch stinkt vom Kopf her
Erstens: In einer Frage haben die Anwälte der Täter recht : die Ermittlungen beschränken sich auf ihre Mandanten. Was nicht Gegenstand des Verfahrens ist: die Schuldigen sind zahlreicher. Jetzt haben sie beantragt J. Sengespeik zu laden, den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Kölner Innenstadt, über deren Wachen schon seit Jahren von Misshandlungen an Festgenommenen berichtet wird. Denn die Täter standen am Ende einer Befehlskette.
Sengespeik (Spitzname laut Kölner Stadt-Anzeiger "Senge", westfälisch für "Prügel") wurde im Zuge des Falles kurz vor der Pensionierung symbolisch nach Nippes strafversetzt. Davor hatte er sich bei der Umsetzung politischer Beschlüsse zur Säuberung der Kölner Innenstadt von Strassenmusikern, auffälligen Jugendlichen, Obdachlosen und Bettlern sowie mit seinem rigiden Vorgehen bei Demonstrationen hervorgetan.
Dazu wurden Polizisten mit einer robusten Einstellung benötigt. Sengespeik hat dem auffällig gewordenen Sieverts gute Beurteilungen ausgestellt. Ein böser Verdacht drängt sich auf: dass bei polizeilichen Dienststellen unabhängige, dienstgradübergreifende Seilschaften bestehen könnten, deren Führungen sich für bestimmte Gelegenheiten Schläger halten, sie bewusst einsetzen, motivieren und protegieren; dass persönliche Gewalt ein respektiertes Mittel des Konfliktmanagements ist, bei der jeder mitmischen darf, und Zwischenfälle mithilfe von Vorgesetzten und Repressionen gegen unwillige Kollegen vertuscht werden. Dosierte Anwendung von Zwangsmassnahmen wird bei manchen Einsätzen unbestritten notwendig sein - aber so ist sie problemlos, unkontrolliert und unbeschränkt jederzeit möglich. Sechs Gewalttäter sitzen auf der Anklagebank - andere stehen vielleicht schon bereit. Dann sind sie heute Nacht unterwegs.

Auf der Kirmes
Zweitens: Die Täter und ihre Komplizen standen nicht im luftleeren Raum. Sie haben gelernt, jahrelang.
Das Management, das jedes grössere Gemeinwesen für sein Funktionieren entwickeln muss, und dem die Behörden als ausführende Organe angehören, ist immer in Gefahr zu korrumpieren, überall. Tritt das ein, dann entwickelt sich in privaten Interessengemeinschaften von Wirtschaft, Politik und/oder Verwaltung ein arrogantes und dreistes mentales Milieu von hemdsärmliger Machbarkeit. In dem nach Gutsherrenart aussergesetzlich geregelt, gedealt und geschoben werden kann: Geld, Gunst, Aufträge, Posten, Immobilien. Über die Köpfe der Gemeinschaft hinweg und oft genug gegen ihre Interessen. Pannen schönt man, schützt einander, solang es geht, schottet sich ab. Jede Stadt kennt das.
Nach aussen hin betreibt man Beschwichtigung. Über die gezielte Herausgabe von Meldungen und soweit man sie selbst kontrolliert, auch durch die Informationsmedien. Etwa indem ein allzu kritischer Journalist abgesägt wird. Die Gewalt setzt sich in ihrer publizistischen Begrenzung fort. Das ist die eigentliche zweite Tragik: Die bedenkenlose Inbesitznahme der öffentlichen Meinung. Für uns wird eine Kirmes inszeniert.
Die Vorbilder der Täter heben den Telefonhörer oder zücken die Brieftasche, um etwas zu regeln - ihnen als Fussvolk blieb nur die Faust. Dabei erfuhren sie Rückhalt und Bestätigung. Sie wurden instrumentalisiert, sie waren willig und liessen sich benutzen. Sie erhielten Freiheiten, auf die niemand ein Recht hat. Jetzt liegt da ein Toter.
Der, wäre es nach den Tätern und ihren Beschützern gegangen, in der öffentlichen Meinung seinen zweiten Tod, als Persönlichkeit, gestorben wäre. An dieser Stelle muss man einmal ganz deutlich werden: Es ist zum Kotzen.
Wir Kölnerinnen und Kölner haben eine schöne Stadt. Aber wir müssen manchmal besser auf sie aufpassen. Alle die mitmachen wollen. Ab jetzt.

20.7. 2003
Stephan. Mein Freund.

Für Stephans Freunde
Thomas Krutmann