- ZUSAMMENFASSUNG DES PROZESSES
Ein Toter auf der Kirmes
Im Kölner Strafprozess um das Sterben des 31jährigen Musikers und Handwerkers Stephan Neisius nach Körperverletzung durch Polizeibeamte naht Urteilsverkündung. Zeit, von dem zu erzählen, was im Gerichtssaal gesagt, wie sich verhalten, was aber nicht publiziert wurde. Es soll nicht verloren gehen. Zeit auch, über den Hintergrund des Verbrechens zu reden. Der nicht verhandelt werden konnte.
Sie
lachen im Gerichtssaal
Fest steht: Sie zeigen keine Reue. Sie erkennen keinen Grund dafür. Bereits
am ersten Verhandlungstag haben die Angeklagten , in ihren eigenen Aussagen,
erstaunlich viel über sich offenbart und gleich auch die Begründung
dafür geliefert, warum dieser Prozess eigentlich stattfinden muss.
Der Angeklagte Sieverts erklärt: ich dachte, das wär ein normaler
Randalierer. Was ist ein normaler Randalierer und welche Behandlung hat man
zu erwarten, wenn man bei S. in diese Kategorie fällt? S., gegen den schon
zwölf Anzeigen wegen Gewalttätigkeit im Amt vorliegen, denen nicht
nachgegangen wurde, weiter: der wollte nicht aufgeben.
Der Heidelberger Gutachter Ingo Pedal hat gesprochen. Stephan könnte noch
leben, wenn die Polizisten sich anders verhalten hätten. Wenn sie sich
gemäss ihres Erkenntnisstandes, das Stephan sich in einer psychischen Ausnahmesituation
befand, nur an ihre gesetzliche Pflicht gehalten, die vor Ort bestehenden Möglichkeiten
genutzt und Stephan direkt ärztlicher Betreuung zugeführt hätten.
Wofür ausreichend Zeit gegeben war.
Sie haben es nicht getan. Und der lapidare Satz von S. liefert die Begründung
dafür. Aber wie soll ein bereits Festgenommener aufgeben? Er ist ja schon
festgenommen.
Der Angeklagte Günther ist interessant! Er liefert in seiner Einlassung
gleich sein Weltbild mit: Wenn man in Köln als Polizist seinen Dienst tue,
wisse man: das Schlimmste ist, sich zu infizieren, damit kann man sich das
ganze Leben verpfuschen. Er sei davon ausgegangen, es mit einem Drogensüchtigen
zu tun zu haben, den man ruhigstellen müsse. Falsch.
Es ging darum, zu zeigen, wer der Stärkere ist. Wer hier das Sagen hat.
Einen, den man nach eigenem Gutbefinden nicht als schutzbedürftigen Gefangenen
sehen mochte, sondern als Gegner, zu brechen. Eine Lektion zu erteilen, am besten
all denen, bei denen man sich anstecken kann.
Dazu haben die Täter einen Menschen unter Missbrauch ihrer Amtsbefugnis
eigenmächtig an einen Ort verschleppt, an den er nicht gehörte, und
den Gefesselten über einen längeren Zeitraum mit Schlägen und
Tritten gemeinschaftlich brutal gequält. Was nach medizinischer Erkenntnislage
seine panikartige Erregung durch einen akuten psychotischen Schub, an dem er
vorher litt, aufrechterhalten und ins Extrem gesteigert hat. Zusätzlich
wurde er dabei massiv in seiner Atmung behindert und einer erzwungenen Blutentnahme
unterzogen. Am Ende versagte Stephans Herz. Er ist an einer dadurch entstandenen
Gehirnblutung gestorben. Pedal: der Ereignisablauf dieses Abends ist plausibel
und hat summarisch zu seinem Tod geführt. Dabei ist der Gutachter, das
muss betont werden, lediglich von der Gewaltanwendung ausgegangen, die die
Täter selber nur bruchstückhaft eingestanden haben. Das Verbrechen
wird in Jahresberichten von Amnesty International und von Spezialrechercheuren
für Folter und inoffizielle Hinrichtungen der Vereinten Nationen gelistet.
Komplettiert wird die Einstellung der Täter von weinerlich-anklagendem
Selbstmitleid. Der Angeklagte Domski bringt zu Gehör, sein Leben sei verpfuscht,
er habe doch nur Polizist gelernt. Der Angeklagte Wirtgen lässt sich durch
seinen Anwalt als Familienmenschen darstellen, der, nach der Tat, erstmals
in seinem Leben von einer Situation überfordert sei und nun der psychologischen
Hilfe bedürfe. .
Der Angeklagte Lenders schweigt. Er wird seine Gründe dafür haben.
Das sollte man nicht vergessen, wenn die Verteidiger der Täter eine Menschenrechtsverletzung
erkennen - allerdings an der falschen Stelle -, weil die Hauptbelastungszeugen
von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und ihre Fragen nicht beantwortet haben,
und: Kein Täter hat Fragen der Nebenklage, der Hinterbliebenen, beantwortet.
Und zum Thema Menschenrechtsverletzung:Ein Zeuge auf der Strasse, der von Schlägen
der Polizisten schon beim Abtransport von Stephan berichtet, ein Grieche, kommentiert:
ich habe in Gegenden gelebt, wo es schlimmer gewesen ist als hier. Aber so
etwas habe ich noch nie gesehen.
Der Anhang der Angeklagten befindet sich jeden Tag im Gerichtssaal, Freunde,
Kollegen. Bei ihnen kommt ausser den Angeklagten, die reinen Herzens sind und
deren Existenzen nun auf dem Spiel stünden, niemand so richtig gut weg;
Gericht, Anklage und Belastungszeugen werden lächerlich gemacht. Auf dem
Gang in den Pausen, aber auch im Saal während der Verhandlung herrscht
eine Art aufgekratzter Kirmesstimmung: Unruhe, Tuscheln, Lachen, Zwischenrufe,
Partyverabredungen, Getränkeverzehr.
Bernd Neisius hat das Sterben seines jüngeren Bruders im Koma begleitet,
zwölf lange Tage, hat mit angesehen, wie Stephan anfangs noch kleine Zeichen
gab und sich dann allmählich abgewendet hat. Jetzt wird er wieder mit diesem
Tod und täglich mit den selbstzufriedenen Tätern konfrontiert. Die
Zeit von damals bis heute hat sich tief in seinem Gesicht eingeschnitten. Als
er zu seiner Zeugenaussage den Saal betritt, kommentiert jemand bissig: jetzt
hat er seinen grossen Tag.
Mehr nicht.
Zwei Beamte sagen als Hauptbelastungszeugen gegen ihre Kollegen aus. Um es gleich
vorweg zu sagen: es geht hier nicht um Sippenhaft jedes Polizeibeamten. Es geht
nicht um eine Fragestellung: Bürger gegen Polizei. Die Grenzen verlaufen
hier woanders. Zwischen anständig und unanständig.
Der Saal ist gerammelt voll mit Polizisten in Zivil. Die Zeugen, die das Ansehen
der Polizei gerettet haben, sind jedoch ausgegrenzt. Die Sympathien gelten den
Angeklagten. Nach den blütenschönen Bekundungen der Betroffenheit
aus der Pressestelle der Polizei im vergangenen Jahr hat man anderes erwartet.
Viele Polizisten haben sich erklärt von dem Verbrechen distanziert. An
diesem Tag veranstalten ihre anwesenden Kollegen eine erschreckende Demonstration
der Kumpanei. Die Stimmung ist die aggressiven Zusammenhaltes in geballter Präsenz,
von der schon wieder Gewalt ausgeht. Der Hauptbelastungszeuge hat gerade von
den SS-Methoden der Täter gesprochen, da füllen sie in der Verhandlungspause
gemeinsam dicht an dicht den Flur. Im Saal demonstratives Lümmeln mit Armen
überkreuz. Keine Distanz zu den Tätern, keine Distanz zu der Tat.
Kollegen von der Dienststelle stellen im Zeugenstand den Angeklagten beste Noten
aus. Den Hauptbelastungszeugen versuchen sie ständig unter der Gürtellinie
zu diskreditieren und sein Privatleben zu demontieren. Einer wird bei seiner
Aussage erklären, dass das einzig Ungewöhnliche an diesem Fall ist,
dass einer starb.
Loyalität innerhalb der Behörde ist wichtiger als Aufklärung.
An diesem Tag erkennt man die Mechanik der Menschenrechtsverletzung. Der deprimierendste
Verhandlungstag.
Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Für den Tod von Stephan Neisius
sind die Gewalttäter mittelbar verantwortlich. Wer derart auf einen Menschen
einschlägt und eintritt, nimmt das Risiko seines Todes in Kauf. Gefährliche
Körperverletzung mit Todesfolge. In einem minder-schweren Fall, weil es
im Rahmen der Blutabnahme, die die Täter verlangt haben, zu ärztlicher
Fahrlässigkeit gekommen sein kann. Sie fordert für fünf von ihnen
lediglich Bewährungsstrafen, da sie durch die Vernichtung ihrer beruflichen
Existenz schon gestraft seien.
Hoffentlich ungewollter Zynismus. Streicht man den Terminus beruflich, ergibt
sich das Motiv dieser Strafe. Knapp vier Millionen stehen bei uns zur Zeit auf
der Strasse. Den meisten von ihnen ist der Tod eines Menschen nicht anzulasten.
Der
Fisch stinkt vom Kopf her
Erstens: In einer Frage haben die Anwälte der Täter recht : die Ermittlungen
beschränken sich auf ihre Mandanten. Was nicht Gegenstand des Verfahrens
ist: die Schuldigen sind zahlreicher. Jetzt haben sie beantragt J. Sengespeik
zu laden, den ehemaligen Leiter der Polizeiinspektion Kölner Innenstadt,
über deren Wachen schon seit Jahren von Misshandlungen an Festgenommenen
berichtet wird. Denn die Täter standen am Ende einer Befehlskette.
Sengespeik (Spitzname laut Kölner Stadt-Anzeiger "Senge", westfälisch
für "Prügel") wurde im Zuge des Falles kurz vor der Pensionierung
symbolisch nach Nippes strafversetzt. Davor hatte er sich bei der Umsetzung
politischer Beschlüsse zur Säuberung der Kölner Innenstadt von
Strassenmusikern, auffälligen Jugendlichen, Obdachlosen und Bettlern sowie
mit seinem rigiden Vorgehen bei Demonstrationen hervorgetan.
Dazu wurden Polizisten mit einer robusten Einstellung benötigt. Sengespeik
hat dem auffällig gewordenen Sieverts gute Beurteilungen ausgestellt. Ein
böser Verdacht drängt sich auf: dass bei polizeilichen Dienststellen
unabhängige, dienstgradübergreifende Seilschaften bestehen könnten,
deren Führungen sich für bestimmte Gelegenheiten Schläger halten,
sie bewusst einsetzen, motivieren und protegieren; dass persönliche Gewalt
ein respektiertes Mittel des Konfliktmanagements ist, bei der jeder mitmischen
darf, und Zwischenfälle mithilfe von Vorgesetzten und Repressionen gegen
unwillige Kollegen vertuscht werden. Dosierte Anwendung von Zwangsmassnahmen
wird bei manchen Einsätzen unbestritten notwendig sein - aber so ist sie
problemlos, unkontrolliert und unbeschränkt jederzeit möglich. Sechs
Gewalttäter sitzen auf der Anklagebank - andere stehen vielleicht schon
bereit. Dann sind sie heute Nacht unterwegs.
Auf
der Kirmes
Zweitens: Die Täter und ihre Komplizen standen nicht im luftleeren Raum.
Sie haben gelernt, jahrelang.
Das Management, das jedes grössere Gemeinwesen für sein Funktionieren
entwickeln muss, und dem die Behörden als ausführende Organe angehören,
ist immer in Gefahr zu korrumpieren, überall. Tritt das ein, dann entwickelt
sich in privaten Interessengemeinschaften von Wirtschaft, Politik und/oder
Verwaltung ein arrogantes und dreistes mentales Milieu von hemdsärmliger
Machbarkeit. In dem nach Gutsherrenart aussergesetzlich geregelt, gedealt und
geschoben werden kann: Geld, Gunst, Aufträge, Posten, Immobilien. Über
die Köpfe der Gemeinschaft hinweg und oft genug gegen ihre Interessen.
Pannen schönt man, schützt einander, solang es geht, schottet sich
ab. Jede Stadt kennt das.
Nach aussen hin betreibt man Beschwichtigung. Über die gezielte Herausgabe
von Meldungen und soweit man sie selbst kontrolliert, auch durch die Informationsmedien.
Etwa indem ein allzu kritischer Journalist abgesägt wird. Die Gewalt setzt
sich in ihrer publizistischen Begrenzung fort. Das ist die eigentliche zweite
Tragik: Die bedenkenlose Inbesitznahme der öffentlichen Meinung. Für
uns wird eine Kirmes inszeniert.
Die Vorbilder der Täter heben den Telefonhörer oder zücken die
Brieftasche, um etwas zu regeln - ihnen als Fussvolk blieb nur die Faust. Dabei
erfuhren sie Rückhalt und Bestätigung. Sie wurden instrumentalisiert,
sie waren willig und liessen sich benutzen. Sie erhielten Freiheiten, auf die
niemand ein Recht hat. Jetzt liegt da ein Toter.
Der, wäre es nach den Tätern und ihren Beschützern gegangen,
in der öffentlichen Meinung seinen zweiten Tod, als Persönlichkeit,
gestorben wäre. An dieser Stelle muss man einmal ganz deutlich werden:
Es ist zum Kotzen.
Wir Kölnerinnen und Kölner haben eine schöne Stadt. Aber
wir müssen manchmal besser auf sie aufpassen. Alle die mitmachen wollen.
Ab jetzt.
20.7. 2003
Stephan. Mein Freund.
Für Stephans Freunde
Thomas Krutmann