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Ein Tod in der Stadt
Der Fall um das Sterben von Stephan Neisius. Informationen.

Der Kölner Musiker und Handwerker Stephan Neisius wurde vor einem Jahr, in der Nacht des 11. Mai, in Polizeigewahrsam über einen längeren Zeitraum körperlich und seelisch unfassbar brutal misshandelt. Stephans Sterben im Koma nach dieser Qual dauerte zwei Wochen. Er wurde 31 Jahre alt.
Dieses Verbrechen, von zwei nicht beteiligten Polizeibeamten angezeigt, wurde von engagierten Journalisten und Freunden Stephans bekannt gemacht und von zwei hartnäckigen Verteidi-gern verfolgt. Ein Fall, der von offizieller Seite zunächst zu vernebeln versucht worden war, fand öffentliche Aufmerksamkeit und wird jetzt von Amnesty International beobachtet.
Stephan ist durch seinen Tod zu einer öffentlichen Person geworden, an deren Schicksal jeder teilhaben kann, die aber viel zu wenige kennen. Es ist wichtig und er verdient es, daß diese Person sein Gesicht erhält, daß aus ihr der Mensch Stephan wird.
Stephan war Bassist, er lachte gerne. Er war ein geschickter Schreiner. Er war hilfsbereit. Gebürtiger Kölner. Er trug gern Hüte.

Wir waren Freunde.

Ein Haus aus Lügen und Gewalt
Durch Polizeiberichte und darauf basierende Presseartikel entstand zunächst ein Bild von Stephan als eines gesichtslosen Randalierers. Diffamierend und sachlich falsch - mit dem Begriff "Randalierer" kommunizieren wir ganz allgemein grob gemeinschaftswidriges und -gefährdendes, strafwürdiges Verhalten. Den vorliegenden Tatbestand verzerrt dieser Begriff, weil er eine dem Polizeieinsatz vorausgegangene Straftat suggeriert.
Und die verschiedentlich aufgetauchte Reduzierung Stephans auf sein 100 Kg-Gewicht ist nicht nur nicht charmant. Sie lässt ihn als gefährlichen, entfesselten Riesen erscheinen, weil sie die Größe des untersetzten Menschen von ca. 1,60 verschweigt. Journalisten, darauf angesprochen, haben gesagt: ich dachte, der ist zwei Meter gross. Einer der Hauptbeschuldigten hat diese Konstruktion am ersten Prozesstag wieder probiert und in seiner Aussage eine bestürzende Menschenverachtung offenbart.
Diese Darstellung, die die Gefahr solcher Missverständnisse kalkuliert in Kauf nimmt, ist unwahrhaftig. Sie ist zu oft unwidersprochen geblieben.

Allseits bezeugt ist aber lediglich eine Ruhestörung in Form eines lauten Streitgespräches; erst seiner Festnahme hat sich Stephan, anscheinend heftig, widersetzt. Stephan wurde überwältigt und gefesselt. Bis hierher ist der Ablauf des Einsatzes hart, aber diskutierbar.
Ab hier beginnt die Straftat.
Stephan litt an diesem Abend unter einem akuten psychotischen Schub. Die in der Wohnung ein-gesetzten Polizisten haben von diesem Ausnahmezustand gewusst. Stephans Mutter und ein Freund, den Stephan noch vor dem Einsatz angerufen hatte, hätten helfen können, sie wurden nicht einmal angehört. Zwei Rettungssanitäter befanden sich in der Wohnung, ein Krankenwagen war zur Stelle. Laut Gesetz hätte jetzt zunächst zumindest versucht werden müssen, einen Facharzt zu erreichen. Alles wurde ignoriert. Aus welchem Grund?
Das Recht des Gefangenen auf Behandlung wurde mißachtet. Er wurde verschleppt.

Stephan ist an den Folgen von Herz-Kreislauf-Versagen durch Sauerstoffmangel gestorben. Ste-phan Neisius ist erstickt. Die Verteidigung der Täter hebt bei ihrer Lesart der Todesursache neben seiner Vorerregung durch den psychotischen Schub einen nachweislichen Cannabiskonsum Stephans hervor. Nur ein weiterer Versuch, das Opfer in ein zweifelhaftes Licht zu setzen. Cannabiskonsum ist nicht ursächlich für Stephans Tod.
Bezeugte Tatsache nach Aktenlage dagegen ist: Stephans Verhaftung folgte eine mindestens dreiviertelstündige blutige Gewaltorgie. Nach Aussage eines der Täter aus - Rache. An einem mit auf den Rücken gefesselten Händen bäuchlings liegenden übergewichtigen Menschen. Mit einer Brutalität, die einen der anzeigenden Polizeibeamten unter Tränen von der SS hat spre-chen lassen. Der Gefangene wurde über den Boden geschleift, dabei wurden ihm Haare ausgerissen. Seine Augen wurden blau und die Nase und sein Gesicht blutig geschlagen und getreten. Sein ganzer Körper malträtiert und fünf seiner Rippen gebrochen. Stephans Stirn trug danach den Abdruck eines Polizeistiefels. Teilweise lagen oder knieten Täter auf ihm. Allmählich, widersprüchlich, geben sie es zu. Ob sein Tod durch dieses Vorgehen mit verschuldet worden ist? Der Prozess soll es klären.
Man macht es sich nur schwer bewusst: mit diesem Verbrechen ist bei uns etwas geschehen, was wir sonst über Diktaturen hören: Gewalttäter haben unter Missbrauch der ihnen verliehenen Amtsbefugnis einen Menschen verschleppt, gefoltert und mutmaßlich seinen Tod verursacht.

Die nachträgliche Berichterstattung durch Personen, die Stephan zumal gar nicht kannten, gerät in den Verdacht einer versuchten Legitimation der Brutalität des Einsatzes, einer gesellschaftlichen Ausgrenzung und Vorverurteilung des Opfers und einem Herunterspielen des Falles zur Schadensbegrenzung und Prozeßvorbereitung. Traurig genug, dass Täter auf Verständnis für ihre Brutalität hoffen dürfen, wenn sie es bewerkstelligen, ihr Opfer zur Randfigur stilisieren. Beschämend für diejenigen, die sich daran beteiligt haben, für die, die noch jetzt an diesen Vokabeln festhalten. Beschämend für unsere Stadt, die auch Stephans Stadt gewesen ist.

Jede Gesellschaft benötigt ein Management ihrer Interessenvielfalt. Dies geschieht durch das staatliche Gewaltmonopol, das anteilig an die Exekutive, an die Behörden, weitergegeben wird. Das birgt eine hohe Verantwortung. Diese Strukturen bieten immer auch den Nährboden für ein Milieu aus Korruption, Abschottung nach außen, augenzwinkerndem Schulterschluss beim Decken und Vertuschen kleiner Sünden, solange nichts auffliegt, und Bauernopfern von unten nach oben, gemeinschaftliche Vereinbarungen, Verabredungen, Verabredungen zur Straftat.
Wenn dies die Folgen sind, ist es unerträglich.
Auf der Anklagebank sitzen sechs Gewalttäter. Die Schuldigen sind zahlreicher.

Ein Jahr danach
Der Strafprozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge beginnt. Es ist zu hoffen, dass er das Opfer mit dem Anstand behandelt, den es in den letzten bewussten Stunden seines Lebens nicht erfahren hat. Er ist öffentlich, und es ist weiterhin notwendig und wichtig, dass wir diesen Prozess aufmerksam verfolgen und öffentlich machen. Wir haben die Mittel dazu.

 

ZUM WORTLAUT DER NACHRICHTENAGENTUR..