- WAS SAGT DIE STAATSANWALTSCHAFT BZW. DIE KÖLNER POLIZEI?

Gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Köln zu dem Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte
(24.05.2002):

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln zu dem Verfahren gegen Polizeibeamte wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt folgendes bekannt:
Die Verteidiger der Beamten, die am 11.5.02 auf der Wache Eigelstein Beobachtungen zu Misshandlungen eines vorläufig Festgenommenen gemacht haben, haben am 23.5.02 eine Schilderung des Vorfalles zu den Akten gereicht:
Die Beamtin und der Beamte befanden sich am Abend des 11.5.02 nach Beendigung ihres Spätdienstes noch auf der Wache Eigelstein. Plötzlich sei auf der Wache Unruhe entstanden. Der Wachdienstführer habe "Empfangskommando" gerufen, was auf eine schwierige Zuführung einer Person zur Wache hingedeutet habe. Man habe dann die Sirene der herannahenden Streifenwagens gehört und kurze Zeit später Geräusche, die auf eine körperliche Auseinandersetzung hindeuteten.
In der Sicherheitsschleuse habe kurze Zeit später eine auf dem Boden an Händen und Füßen gefesselte Person gelegen, umstanden von 5-6 Polizeibeamten. Die Beamten hatten auf die am Boden liegende Person eingetreten und geschlagen und ihn am Kopf, Körper und Armen und Beinen getroffen. Lediglich einer habe nur dabeigestanden.
Der am Boden liegende Mann sei dann von 2 oder 3 Beamten an den Füßen gepackt und durch den Flur in die Zelle geschleift worden. Er habe im Gesichtsbereich geblutet. Zu den weiteren Vorgängen in der Zelle hat lediglich ein Beamter unmittelbare Beobachtungen gemacht und angegeben, in der Zelle sei der Geschädigte noch von 4 Beamten geschlagen und getreten worden. Anschließend sei er mit dem Rettungswagen abgeholt worden.
In Ihren Einfassungen haben die Beamten diejenigen Beamten, die nach ihren Beobachtungen geschlagen und getreten haben beschrieben. Eine entsprechende Zuordnung muss noch erfolgen, dürfte aber möglich sein. (quelle:www.polizei.nrw.de/koeln)

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