- WAS SAGEN DIE MEDIEN ZUM PROZESSVERLAUF?

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DER GERICHTSSAAL
Bildquelle: KÖLNER STADTANZEIGER online

 

Westdeutsche Allgemeine Zeitung:
"Der Tod von Stephan N.: Gewaltorgie oder Notwehr"
29.06.2003

Wenn sie wahr ist, dann ist die "Prügelaffäre" einer der größten Polizeiskandale Deutschlands. Ob sie wahr ist, muss seit gestern das Schwurgericht herausfinden. Mit Gutachtern, die es auch nicht wissen, und Angeklagten, die es besser wissen. Und die bestens ausgebildet sind: darin, wie man aussagt.
Wenn die Freunde des Opfers Recht haben, dann war das, was am 11. Mai 2002 auf der Wache Eigelstein geschah, "eine blutige Gewaltorgie". Wenn die Staatsanwältin Recht hat, dann war es Körperverletzung mit Todesfolge, begangen von sechs Polizisten an einem Opfer, das unter Medikamenten- und Drogeneinfluss stand. Wenn die Angeklagten Recht haben, dann war es die notwendige Disziplinierung eines renitenten Randalierers. "Der hätte einen umgebracht von uns", sagte Dennis G.. "Alle Schläge waren absolut rechtmäßig."
Absolut wahr ist: Stephan N., Musiker, gelernter Schreiner, vielleicht ein wenig Muttersöhnchen, ist tot. Er starb zwei Wochen nach dem, was Polizisten "auf die Wache verbringen" nennen, er war noch am selben Abend kollabiert. Er wurde nur 31 Jahre alt. MEHR..

 

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Die Welt online:
"Angeklagte Polizisten von Kollegen schwer belastet"
09.07.2003

Köln - Im Prozess um den Kölner Polizeiskandal sind die sechs angeklagten Polizisten von zwei Kollegen schwer belastet worden. Die Beamten Alexander G. (31) und Andrea H. (22) hatten als Augenzeugen die Misshandlungen eines Festgenommenen durch ihre Kollegen vor einem Jahr auf einer Wache in der Kölner Innenstadt erlebt und einem Vorgesetzten angezeigt. Der Festgenommene Stefan N. starb später im Krankenhaus. H. berichtete von harten und intensiven Hieben und Polizist G. fügte hinzu: "Das waren typische SS-Methoden." Der Vorsitzende Richter erinnerte beide Beamten, die als Hauptbelastungszeugen in dem Verfahren gelten, an die Bedeutung und mögliche Konsequenzen ihrer Aussage für sie selbst sowie den Prozessverlauf und die Beweiswürdigung. Beide hielten ihre Anschuldigungen gegen die Kollegen aufrecht und bestätigten auf Nachfrage, dass sich der Festgenommene nicht gewehrt habe. Damit widersprachen sie der Darstellung der Angeklagten, die die Gewaltanwendung als Notwehrhandlungen rechtfertigten. Die beiden Zeugen machten während der Befragungen aber auch von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Bei den Verteidigern stieß dies auf Unverständnis, da die "Frage einer möglichen Tatbeteiligung der Zeugen unbeantwortet blieb", so ein Verteidiger. Im weiteren Prozessverlauf gilt es zu klären, inwieweit die Misshandlungen ursächlich für den Tod von Stefan N. waren. MEHR..

 

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taz online : "Kölner Prügel-Polizist soll in Haft" 23.07.2003

Staatsanwältin Malitz wirft den Beamten Körperverletzung mit Todesfolge vor.
Eine Freiheitsstrafe und fünf Bewährungsstrafen beantragt

KÖLN afp. Im Prozess um den Kölner Polizeiskandal hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und fünf Bewährungsstrafen für die sechs Angeklagten gefordert. Die Staatsanwältin Kirsten Malitz warf den Polizeibeamten gestern vor dem Landgericht Köln vor, sie hätten sich der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge schuldig gemacht. Allerdings handele es sich um einen minderschweren Fall. Die Beamten sollen im Mai 2002 einen 31-jährigen Kölner auf der Polizeiwache am Kölner Eigelstein durch Schläge und Tritte so schwer misshandelt haben, dass er im Krankenhaus ins Koma fiel und zwei Wochen später starb. Das Opfer soll während des Polizeieinsatzes an einer akuten Psychose mit Wahnvorstellungen gelitten haben. Die Staatsanwaltschaft hielt es nach dem Ende der Beweisaufnahme für erwiesen, dass die Beamten bei ihrem Vorgehen gegen den mutmaßlichen Ruhestörer ihre Kompetenzen bei weitem überschritten haben. Die Polizisten hätten in der Sicherheitsschleuse und in einer Zelle der Polizeiwache den gefesselt am Boden liegenden Stephan N. mit Faustschlägen und Tritten traktiert.
Für den Wachdienstführer der Kölner Innenstadtwache hat die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt. Den übrigen fünf Angeklagten drohen Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. MEHR..

taz online : "Mutti, die schlagen mich tot" 04.07.2003

(...) Seit dem 26. Juni müssen sich vor dem Kölner Landgericht sechs Polizisten zwischen 25 und 40 Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, Stephan Neisius derart misshandelt zu haben, dass er an den Folgen starb. Nach dem Obduktionsbericht war ein Hirnödem die Todesursache. Die Ärzte stellten Hämatome am ganzen Körper fest und einen Schuhsohlenabdruck im Gesicht. Ein Beamter und eine Beamtin, die Zeugen der Misshandlungen auf der Wache waren, hatten ihre Kollegen angezeigt.
Dutzende von Freunden von Stephan Neisius kommen seit der Prozesseröffnung zu den Verhandlungen, die alle zwei Tage stattfinden. Sie organisieren Benefizkonzerte und fordern auf Unterschriftslisten "eine vollständige Aufklärung" des Todes ihres Freundes, den sie als "einen kölschen Typen" - gutmütig, lustig, hilfsbereit - beschreiben. Sie wissen, dass es ihm nichts mehr nützt. Sie tun es auch für sich. Damit sie seinen Tod besser verarbeiten können.
Als die Beamten vor der Wohnung in der vierten Etage stehen, weigert sich Stephan Neisius, zu öffnen. Die Beamten brechen die Tür auf und stürmen hinein, vorbei an der Mutter, die angeblich in Gefahr sein soll. Ohne sie eines Blickes zu würdigen, stürzen sie sich auf Stephan Neisius, der mit einem Hockeyschläger einige Glastüren zerschlagen hat. Die Äußerung der Mutter, ihr Sohn sei krank, beachten sie nicht. Sie werfen ihn zu Boden und fesseln ihn an Armen und Beinen. Auf den 62 Treppenstufen hinab zum Polizeiwagen entgleitet er ihnen mehrere Male. Nur unter größter Kraftanstrengung gelingt es ihnen, den jungen Mann, der bei etwa 1,70 Meter Körpergröße einhundert Kilo wiegt, zu transportieren. MEHR..

taz online : "Der Sachverhalt - Festnahme mit Todesfolge" 04.07.2003

Am 11. Mai 2002 wurde der 31-jährige Stephan Neisius in der Wohnung seiner Mutter in Köln festgenommen. Eine Nachbarin hatte die Polizei wegen Ruhestörung gerufen. Zwölf Tage später war er tot. Nach Misshandlungen während seiner Festnahme, auf der Polizeiwache Eigelstein und nach einer unter Zwang durchgeführten Blutkontrolle im Krankenhaus war er in ein Koma gefallen, aus dem er nicht mehr erwachte. Ein Beamter und eine Beamtin hatten die Misshandlungen beobachtet und gegen sechs Kollegen ausgesagt. Eine Untersuchung des rechtsmedizinischen Instituts der Universität Heidelberg kam zu dem Schluss, dass "die polizeilichen Zwangsmaßnahmen mitursächlich" für den Tod von Stefan Neisius sind. Nach dem Tod wurde der Leiter der Polizeiinspektion 1, zu der die Eigelsteinwache gehört, ausgetauscht. Der Neue, Polizeidirektor Udo Behrendes, äußerte sich in einem Interview mit der Zeitschrift Unbequem, herausgegeben von der "Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizistinnen und Polizisten", zum Thema Polizei und Machtmissbrauch. "Ich behaupte, dass jeder Polizist, der auf der Straße arbeitet, bei selbstkritischer Betrachtung einräumen muss, dass er schon einmal überzogen hat."
Die vom Dienst suspendierten sechs Beamten müssen sich seit dem 26. Juni vor dem Kölner Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Ein Urteil wird für Ende Juli erwartet.

 

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SPIEGEL online : "Mutti, die schlagen mich tot" 04.07.2003

(...) Blutspuren auf dem Weg zur Zelle

Den Angeklagten drohen drei bis 15 Jahre Haft. Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt; er wird am Montag fortgesetzt.
Dann wird der Vorsitzende Richter Bruno Terhorst unter anderem klären müssen, woher die Blutspur auf dem Weg in die Zelle kam, und warum niemand darauf reagierte.
Der Bruder des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, sagte, er erwarte vor allem Aufklärung über den Tathergang. So wolle er wissen, warum sein Bruder festgenommen worden sei, obwohl beim Eintreffen der Polizei der Streit mit der Mutter längst beendet gewesen sei.
Nach einem Gutachten der Kölner Rechtsmedizin verursachte die Gewaltanwendung der Polizisten keine tödlichen Verletzungen. Todesursache sei ein durch Herzstillstand hervorgerufenes Hirnödem.
Ein zweites Gutachten berücksichtigte, dass der Mann extrem erregt war, was durch eine akute schizophrene Psychose verstärkt worden sei.
Der Musiker und Handwerker litt an einer Thrombose und hatte an dem Abend Drogen genommen. Das zweite Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass "polizeiliche Zwangsmaßnahmen mitursächlich für den Tod" des Festgenommenen gewesen sein könnten. MEHR..

 

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Stuttgarter Zeitung: "Zeuge: Typische SS-Methoden" 09.07.2003

Im Kölner Polizistenprozess belasten Aussagen von Kollegen die Angeklagten

KÖLN. Zwei Hauptbelastungszeugen, Revierkollegen der Angeklagten, haben am Dienstag im Kölner Prozess gegen sechs Polizisten ausgesagt. Die Staatswaltschaft wirft den Beamten gefährliche Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor.
Nur einmal, nach etwa einer Stunde Vernehmung, verlässt der Zeuge die strenge Sachlichkeit seiner Aussage. "Für mich waren das diese typischen SS-Methoden, einen Gefesselten zu schlagen", bricht es plötzlich aus Kriminalkommissar Alexander G. heraus. Leise sagt er es, mehr vor sich hin. Und im voll besetzten Saal 210 des Kölner Landgerichts halten Prozessbeteiligte und Zuhörer für einen Moment den Atem an. Immerhin ist der 33-Jährige einer der Hauptbelastungszeugen im Prozess gegen sechs Kölner Polizisten. Denen wirft die Anklage vor, einen 31 Jahre alten psychisch kranken Kölner so schwer misshandelt zu haben, dass er ins Koma fiel und Tage später auf Grund der ihm zugefügten Verletzungen starb.
Um den Anklagevorwurf zu untermauern, waren am Dienstag, dem fünften Verhandlungstag, eben jene beiden Kollegen vor das Kölner Schwurgericht als Zeugen geladen, die am 11. Mai vorigen Jahres die Tritte und Schläge der Angeklagten nicht nur beobachtet haben wollen. Sondern die noch am gleichen Abend übereinkamen: "Das müssen wir anzeigen." Alexander G. meinte gar noch zu seiner Kollegin Andrea H. (22): "Stell" dir mal vor, der Typ krepiert jetzt an inneren Blutungen. Dann ist aber einiges los." Der Typ ist krepiert, um in G.s Jargon zu bleiben. Detailliert berichteten Alexander G. und Andrea H. dem Gericht übereinstimmend, wie sie am Abend jenes 11. Mai 2002 "Schreie und Hektik" aus dem Bereich der Sicherheitsschleuse auf der Eigelsteinwache hörten, H. schon bald darauf auch "dumpfe Schläge". Beide eilten herbei, hatten mitbekommen, wie mit Martinshorn und Blaulicht ein Gefangener eingeliefert worden war (...) MEHR..

 

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Kölner StadtRevue: "Der blutet so’n bisschen" im juli 2003

Corpsgeist und Zynismus bei der Polizei? Im Prozess um den Todesfall Stephan Neisius offenbaren sich bedenkliche Strukturen

Der erste Angeklagte, der vor dem Kölner Landgericht aussagt, wirkt unsicher. Er schwitzt, und nicht nur das: Er zeigt Verzweiflung, er war doch gerne Polizist, jetzt droht ihm sogar eine Haftstrafe: »Ich habe doch gar nichts anderes gelernt«. Doch in der Sache bleibt er hart: Ja, gibt er zu, er habe einmal zugeschlagen, auf die kurze Rippe, aus Notwehr, nachdem der gefesselte Stephan Neisius ihn getreten habe. »Schutzschlag« nennt er das. Das soll in der Zelle auf der Eigelsteinwache gewesen sein, keine Rede von den Schlägen in der Eingangsschleuse der Wache, die die Zeugen der Anklage gesehen haben wollen. Und einen der anderen Kollegen bei Schlägen beobachtet oder erkannt habe er erst recht nicht. Ja, er habe per Funk ein »Empfangskommando« bestellt, doch das bedeute lediglich die Bitte um Unterstützung, nicht aber die Verabredung zu Gruppenkeile.

»Blendschläge« gegen das Jochbein

Die Auftritte der anderen Angeklagten verlaufen individuell anders, aber im Ergebnis ähnlich: Da wird von einem »Ablenkungstritt gegen die Hüfte« gesprochen, damit man gefahrlos über den Gefesselten steigen konnte, »Blendschläge« gegen das Jochbein, »aber nur, um den Widerstand zu brechen«. Gewalttätige Übergriffe, beteiligte Kollegen, Namen? Niemanden erkannt, nur Uniformen. Immerhin rief einer den Rettungswagen, denn »der blutet so’n bisschen«, wie im Funkmitschnitt zu hören ist. Zeugen sprechen von einer fünf bis 15 Zentimeter breiten Blutspur vom Eingang bis zur Zelle.
Der Widerstand des an Händen auf dem Rücken und an den Beinen mehrfach gefesselten und auf dem Boden der Eingangsschleuse liegenden Stephan Neisius war angeblich so heftig, dass in dem Tumult kein Polizist den anderen erkannte – als wären Dutzende dabei gewesen. Doch es waren weniger als zehn in der Schicht.
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KÖLNER STADTANZEIGER online:

"Prügelaffäre bei der Kölner Polizei - Bewährungsstrafen" 25.07.2003

Die sechs verurteilten Kölner Polizisten verlieren wohl ihren Job, doch das Gefängnis bleibt ihnen erspart. Die Beamten im Alter von 25 bis 40 Jahren kamen am Freitag mit Bewährungsstrafen zwischen 12 und 16 Monaten davon. Bleich, aber gefasst, nahmen die Polizisten das Urteil des Kölner Landgerichts wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge auf. Auf der Kölner Eigelstein-Wache hatten sie im Mai 2002 nach Überzeugung des Richters einen festgenommenen 31-Jährigen misshandelt, der zwei Wochen später starb.
Ein Verteidiger sagte nach der Urteilsverkündung: "Wir gehen alle in Revision." Vor gut 14 Monaten hatte das Kölner Polizeipräsidium den Fall an die Öffentlichkeit gebracht. Seitdem fühlen sich die sechs Beamten als "Prügelpolizisten" diffamiert und vorverurteilt, wie einer der Beamten schilderte.
Dagegen stellte der Vorsitzende Richter Prof. Bruno Terhorst am Freitag klar: "Sie waren und sie sind eben keine Prügelpolizisten, auch wenn sie am 11. Mai versagt haben." Die Tritte und Schläge gegen den Festgenommenen auf der Wache seien durch nichts zu rechtfertigen und hätten "mittelbar" zum Tode des Kölners geführt. Zugleich sei die Tat aber ungeplant erfolgt: "Es handelte sich um ein spontanes, kurzschlüssiges Verhalten." Das Gericht sprach von "Zügen eines Unglücksfalls".
Die Verteidigung, die in fünf der sechs Fälle auf Freispruch plädiert hatte, konnte sich mit ihren beiden Hauptargumenten nicht durchsetzen: Die von ihnen als "unglaubwürdig" gerügten Aussagen des Hauptbelastungszeugen - eines weiteren Polizisten - ließ das Gericht ausdrücklich zu. Die möglicherweise falsche Behandlung im Krankenhaus, wo der Kölner ins Koma gefallen und gestorben war, spielte allenfalls eine Nebenrolle. Dass im Krankenhaus keine "optimale Versorgung" erfolgte, sei nicht entscheidend für das Gericht.
Fünf der sechs Beamten hatten stets ihre Unschuld beteuert. Nur ein junger Polizist bekannte sich schon früh zu einem Fehlverhalten und räumte einen Schlag ein. Dies sei als strafmildernd anerkannt worden, sagte der Richter. Dagegen hätte der 40-Jährige mehr Gelassenheit und Vorbildfunktion nach 20 Dienstjahren zeigen müssen. Er erhielt mit 16 Monaten die höchste Bewährungsstrafe, gemeinsam mit einem 29-jährigen Kollegen.
Strafmildernd für alle Beamten war laut Richter auch ihre totale psychische und physische Belastung. Er wisse, dass das Urteil "hart und bitter" für die Betroffenen sein müsse, zumal sie sehr an ihrem Beruf hingen, sagte der Richter. Dennoch werden die Polizisten nur im Falle einer erfolgreichen Revision weiter ihren Job ausüben können. Denn laut Gesetz werden Beamte automatisch und endgültig aus dem Dienst entlassen, wenn sie eine Strafe von zwölf Monaten oder mehr erhalten.
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KÖLNER STADTANZEIGER online: "Kölner Polizeiskandal: Verteidiger fordern Freispruch" 24.07.2003

(...) Bereits am Dienstag hatte ein Angeklagter eingeräumt, er habe einmal auf den sich heftig wehrenden Festgenommenen eingeschlagen. Sein Verteidiger bat das Gericht, den Extrem-Zustand, in dem sich der Beamte befand, als strafmildernd anzuerkennen. Im Laufe des Verfahrens hatten mehrere Polizisten Schläge als notwendig dargestellt, da der Kölner nicht unter Kontrolle zu bringen gewesen sei. MEHR..

KÖLNER STADTANZEIGER online: "Das war für die Polizisten vorhersehbar" 22.07.2003

(...) Ein Sachverständiger hatte ausgesagt, der Tod von Neisius wäre zu verhindern gewesen, hätten die Ärzte im Marienhospital durch ihre Fehldiagnose nicht „grob fahrlässig gehandelt“. Die Schlussfolgerung des Rechtsmediziners: Demzufolge seien die Polizisten aus der unmittelbaren Verantwortung für den tödlichen Ausgang heraus. Die Staatsanwältin kam in ihrem Plädoyer allerdings zu einem gegenteiligen Ergebnis: „Wer mit gezielten Faustschlägen auf eine ungeschützte Person losgeht, bringt sie in Todesgefahr. Das war für die Polizisten vorhersehbar.“
Auch der Ansicht des Mediziners, die Beamten hätten die Psychose des Opfers erkennen müssen, widersprach die Anklägerin: „Sie waren nicht dafür ausgebildet, eine psychische Erkrankung zu erkennen.“ - im Gegensatz zu den Klinikärzten, auf die laut Anklagebehörde möglicherweise ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung zukommen wird. (Das ist der BLANKE Hohn! Die Red.) MEHR..

KÖLNER STADTANZEIGER online: "Polizei-Prügelaffäre":
Zeugen standen unter "enormem Druck"
15.07.2003

(...) Nach Überzeugung der Advokaten sind die Aussagen der Polizisten nicht nur „äußerst widersprüchlich“ und „viel zu pauschal“. Hinzu käme, dass einer der beiden Beamten möglicherweise bei den Misshandlungen von Stephan Neisius am 11. Mai 2002 aktiv beteiligt gewesen wäre. Neisius war nach dem Einsatz im Krankenhaus wenige Tage später gestorben. Auch sei die Aussage der Polizistin, sie habe von ihrem Schreibtisch aus die „massiven Übergriffe“ auf das Opfer an der Schleuse der Wache mitbekommen, schon auf Grund der Räumlichkeiten nicht nachvollziehbar. Deshalb sei eine Ortsbesichtigung des Tatortes notwendig.
Während das Gericht es offen ließ, wann es über die Anträge entscheidet, wurden Vorgesetzte der Belastungszeugen gehört. Die beiden Beamten hatten sich erst einen Tag nach dem Vorfall ihrem Dienstgruppenleiter gegenüber offenbart. Der machte keinen Hehl daraus, dass er es „befremdlich fand, nicht schon unmittelbar nach dem Geschehen alarmiert worden zu sein, „denn es handelte sich ja immerhin um eine Straftat“. Beide hätten bei der Schilderung der „brutalen Vorgänge“ allerdings unter „enormem emotionalen Druck“ gestanden. Der Vorgesetzte hatte das Gespräch dann auch relativ schnell abgebrochen, denn für ihn stand angesichts der schwerwiegenden Aussagen sofort fest: „Das ist jetzt Arbeit für die Mordkommission. (...)" MEHR..

KÖLNER STADTANZEIGER online: "Polizeiskandal-Prozess:
Nachbarn des Opfers machen Beamten Vorwürfe"
02.07.2003

Im Kölner Polizeiskandal-Prozess um den Tod eines festgenommenen Mannes haben Nachbarn den Polizisten Vorwürfe gemacht. Sie hätten die Wohnung des Mannes aufgebrochen, ohne vorher zu prüfen, was eigentlich los gewesen sei, sagten eine Nachbarin und ihr Lebensgefährte am Mittwoch vor dem Kölner Landgericht. Sie hatten selbst die Polizei wegen eines mutmaßlichen Streits in der Wohnung des 31-Jährigen gerufen. Die Beamten hatten ihn gefesselt und auf der Wache geschlagen. Danach war er ins Koma gefallen und gestorben.

KÖLNER STADTANZEIGER online: "Angeklagte räumen Schläge ein" 27.06.2003

Beamte der Eigelsteinwache müssen sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
Der Prozess um die Prügelaffäre auf der Polizeiwache Eigelstein war nicht ganz zwei Stunden alt, da drehte einer der sechs angeschuldigten Polizeibeamten am Donnerstag den Spieß um. Der Angeklagte mutierte zum Ankläger. Polizeimeister Lars S. ließ in seiner Aussage durchblicken, dass nicht er, sondern jener Kollege auf der Anklagebank Platz nehmen müsse, der sich der Staatsanwaltschaft als Kronzeuge zur Verfügung gestellt hatte. Der Polizist und eine Kollegin hatten seinerzeit durch ihre Aussagen die Ermittlungen gegen S. und fünf Kollegen ins Rollen gebracht. Detailreich schilderten sie, wie die Beamten den Schreiner Stephan Neisius nach dessen Festnahme in der mütterlichen Wohnung auf der Polizeiwache Eigelstein angeblich so schwer misshandelten, dass er ins Koma fiel und knapp zwei Wochen später starb.
Auch Polizeimeister Lars S. soll den Gefesselten in der Schleuse und in der Zelle grundlos geschlagen und getreten haben. So sehr sich der groß gewachsene Beamte am Donnerstag bemühte, seine Rolle herunterzuspielen, so sehr bemühte er sich, den Hauptbelastungszeugen ins Zwielicht zu stellen. So will er von einem Mitangeklagten folgende Geschichte gehört haben: An jenem Abend sei der spätere Kronzeuge in der Zelle aufgetaucht und habe sich nach Neisius erkundigt. „Dann hat er Neisius mehrfach ins Gesicht geschlagen.“ MEHR..

 

 

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