KOMMENTAR: "PROBLEME DES GERICHTSMEDIZINISCHEN GUTACHTENS"

Ein am 25. 6. bekannt gewordenes gerichtsmedizinisches Gutachten wurde von Polizei und Staatsanwaltschaft als Entlastungszeugnis gefeiert und dies von Teilen der Medien auch so weitergegeben. Das war vorschnell, denn das Gutachten kommt zu folgendem Schluß: Stephan sei durch eine Schädigung seines Gehirns als Folge einer vorherigen Belastungsreaktion, bei der Herz und Kreislauf plötzlich versagten, gestorben. Die Erregung eines erkennbaren psychotischen Schubes, an dem Stephan an diesem Abend litt, sei durch die Handlungsweisen der Polizeibeamten verstärkt und über eineinviertel Stunden aufrechterhalten worden. Der Sauerstoffmangel, entstanden durch Aufregung und eine zusätzliche Atembehinderung durch die Fixierungsmaßnahmen habe dann das Herz-Kreislauf-Versagen verursacht. Wegen Stephans Vorerregung könne zwar nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, daß sein Tod durch ein anderes Vorgehen der Polizeibeamten mit Sicherheit hätte vermieden werden können. Jedoch: Jedem Laien müsse klar sein, daß anhaltende körperliche Fixierung zu Atembehinderung und damit zu einer lebensbedrohlichen Situation führen kann. Das gelte genauso für die Anwendung von körperlicher Gewalt aus Gründen der De-Eskalation. Von der unnötigen Brutalität nach Stephans Festnahme ist dabei noch nicht einmal die Rede!
Dieses Gutachten hat das gerichtsmedizinische Institut der Uni Köln im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln, die das durch Kölner Polizeibeamte verübte Verbrechen untersucht, erstellt. Ein Grundproblem dieser Untersuchung: die Behörde, aus der die Täter kommen, und die sie nun untersuchenden Institutionen arbeiten, arbeiten ansonsten symbiotisch miteinander.
Die - bezeugten - Fakten der Akte Stephan N. sprechen eine klarere Sprache: Die Täter konnten nachweislich erkennen und wurden von Stephans Mutter auch darauf hingewiesen, daß sie es mit einem kranken Menschen zu tun hatten. Nachdem er überwältigt und gefesselt war, hatten sie die Möglichkeit (und die Pflicht) ihm zu helfen. Zwei Rettungssanitäter befanden sich in der Wohnung, ein Krankenwagen war zur Stelle. Das alles ignorierten sie. Stattdessen wurde Stephan mindestens eine Dreiviertelstunde lang immer wieder gezielt mit Faustschlägen und Fußtritten ins Gesicht und auf den gesamten Körper mißhandelt, nach Aussagen eines der Täter aus Rache, und auf der Wache Eigelstein von sechs Tätern mit einer Gewalttätigkeit gequält, die einen der sie anzeigenden Polizeibeamten unter Tränen von der SS hat sprechen lassen. Seine Augen wurden ihm blau und die Nase und sein Gesicht blutig geschlagen und getreten und ihm fünf Rippen gebrochen. Dabei lag er wehrlos auf dem Bauch oder wurde stark blutend über den Boden geschleift, die Hände mit Handschellen auf den Rücken und die Beine mit Kabelbindern gefesselt, teilweise lagen oder knieten Täter auf ihm. Sie brachten Stephan, der befürchtete, getötet zu werden, in eine für ihn ausweglose, lebensbedrohliche Situation, fügten ihm Schmerzen zu, erniedrigten ihn und versetzten ihn in Verzweiflung und Angst. Beim Versuch einer erzwungenen Blutentnahme, immer noch gefesselt und mit einem der Täter auf sich liegend, ist Stephan dann wegen Sauerstoffmangel kollabiert.
Der Wortlaut, mit dem das Gutachten den medizinischen Befund in einen abmildernden Kontext zu setzen versucht, und die genannten Zusammenhänge machen vieles daran fragwürdig. Der Anwalt der Familie: "Es ist anfechtbar. Das prüfen wir zu Zeit." (quelle: gebaeude9.de)

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