- AUS DER GEMEINSAMEN PRESSEERKLÄRUNG
VON STAATSANWALTSCHAFT UND POLIZEI KÖLN
(26.06.2002):

"Das Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln hat nunmehr das rechtsmedizinische Gutachten zum Todesfall Stephan N. den Ermittlungsbehörden zugestellt. Daraus ergibt sich zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes:
Die von den beschuldigten Polizeibeamten gegen Stefan N. gerichteten Gewaltanwendungen haben keine tödlichen Verletzungen hervorgerufen.
Nach dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchungen ist Herr N. an den Folgen eines hypoxischen Hirnschadens auf der Grundlage einer vorausgegangenen Belastungsreaktion mit plötzlichem Herz- und Kreislaufversagen gestorben.
Der psychisch vorerkrankte Herr N. war bereits vor dem Einsatz der Polizei auffallend erregt und augenscheinlich psychotisch, wobei sich zusätzlich ein akuter Cannabiskonsum ausgewirkt haben dürfte.
Nach dem vorliegenden Gutachten ist zwar nicht auszuschließen, dass dieser Anspannungs- / Streßzustand durch die Handlungsweisen der Polizeibeamten verstärkt worden und aufrecht erhalten worden sein könnte. Jedenfalls aber war, wie dem Gutachten zu entnehmen ist, der spätere Todeseintritt nicht vorhersehbar und damit nicht fahrlässig herbeigeführt.
Die Ermittlungen gegen die Polizeibeamten beschränken sich daher auf den Vorwurf der Körperverletzung im Amt."

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