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AUS DER GEMEINSAMEN PRESSEERKLÄRUNG
VON STAATSANWALTSCHAFT UND POLIZEI KÖLN (26.06.2002):
"Das
Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln hat nunmehr
das rechtsmedizinische Gutachten zum Todesfall Stephan N. den Ermittlungsbehörden
zugestellt. Daraus ergibt sich zusammengefasst im Wesentlichen Folgendes:
Die von den beschuldigten Polizeibeamten gegen Stefan N. gerichteten Gewaltanwendungen
haben keine tödlichen Verletzungen hervorgerufen.
Nach dem Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchungen ist Herr N. an den
Folgen eines hypoxischen Hirnschadens auf der Grundlage einer vorausgegangenen
Belastungsreaktion mit plötzlichem Herz- und Kreislaufversagen gestorben.
Der
psychisch vorerkrankte Herr N. war bereits
vor dem Einsatz der Polizei auffallend erregt und augenscheinlich psychotisch,
wobei sich zusätzlich ein akuter Cannabiskonsum ausgewirkt haben dürfte.
Nach
dem vorliegenden Gutachten ist zwar nicht auszuschließen, dass dieser
Anspannungs- / Streßzustand durch die Handlungsweisen der Polizeibeamten
verstärkt worden und aufrecht erhalten worden sein könnte. Jedenfalls
aber war, wie dem Gutachten zu entnehmen ist, der spätere Todeseintritt
nicht vorhersehbar und damit nicht fahrlässig herbeigeführt.
Die
Ermittlungen gegen die Polizeibeamten beschränken sich daher auf den Vorwurf
der Körperverletzung im Amt."