- WAS SAGEN STEPHANS ANWÄLTE? - DAS INTERVIEW.
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Interview mit dem Rechtsanwalt Detlef Hartmann -
"Die Behörde ermittelt gegen sich selbst"
Frage:
Wie verlaufen die Ermittlungen, wie ist die Aktenlage?
Detlef Hartmann: Das erste in der Akte sind die Strafanzeige und Strafanträge
gegen das Opfer - von Beamten, die an dem Vorfall beteiligt waren. Als sich
die beiden Polizisten melden, die die Misshandlung beobachtet hatten, werden
sie als erste förmlich vernommen. Aber nicht als Zeugen mit der üblichen
Belehrung, sondern als Beschuldigte! Und das ausgerechnet wegen Körperverletzung
und Strafvereitelung im Amte. Die Hinweise auf das eigene deliktische Verhalten
müssen offenbar so massiv gewesen sein, dass einer der beiden Aussagewilligen
sofort einen Anwalt eingeschaltet hat.
Die beiden hauptsächlich beteiligten Polizisten, gegen die am 24.5. Haftbefehl
erging, wurden vom Haftrichter wieder auf freien Fuß gesetzt. Es war allerdings
bekannt, dass sie versucht hatten, Beweismittel (blutverschmierte Uniformteile)
zu beseitigen.
Frage: Ist so ein Verfahren üblich?
Detlef Hartmann: Nein. Normalerweise wäre erfahrungsgemäß
in einem solchen Fall die Haft wegen Verdunkelungsgefahr vollzogen worden.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass es seit 1999 324 Ermittlungsverfahren
gegen Polizeibeamte gab - über 90 Prozent wurden eingestellt.
Frage: Welche Rolle hat die Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung
solcher Vorfälle?
Detlef Hartmann: Was bei der Staatsanwaltschaft ankommt, ist von der
Polizei bearbeitet und geprägt. Die Staatsanwaltschaft übernimmt oft
erst in einem späten Stadium, oder gar, wenn die Polizei ausermittelt hat.
Polizisten sind ja Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, und so kann es nicht
verwundern, wenn sie in solchen Fällen zur Schonung neigt. Auch im vorliegenden
Fall ist der Staatsanwalt erst später informiert worden. Er hat Ermittlungen
innerhalb der Behörde nicht beanstandet.
Frage: Das heißt, der Staatsanwalt hat abgesegnet, dass die Polizeibehörde
gegen sich selbst ermittelt?
Detlef Hartmann: Ja.
Frage: Warum wurde kein unabhängiges Ermittlungsgremium gebildet?
Ist das gesetzlich nicht möglich?
Detlef Hartmann: Doch. Es wäre jedoch politisch schwer durchzusetzen.
Polizeipräsidenten haben große politische Macht, auch gegenüber
ihren vorgesetzten Behörden. Es müssten Vorschriften entwickelt werden,
dass in solchen Fällen nicht die eigene Behörde ermittelt, und es
müsste ein außerpolizeiliches Gremium geben, das in solchen Fällen
zu Ermittlungen befugt ist.
Jenseits der individuellen Brutalität der Beamten deutet der Vorfall doch
auch auf Strukturen hin, die so etwas begünstigen.
Die Strukturen, die so etwas begünstigen, bestehen vor allem in der Mitleidlosigkeit
der Ordnungskräfte gegenüber Hilflosen und an den Rand gedrängten
Menschen. Die Bereitschaft, solchen Menschen nicht zu helfen, sondern sie beiseite
zu räumen, hat ganz massiv zugenommen. Das ist Ausdruck des generellen
robusten politisch-ökonomischen Managements des derzeitigen gesellschaftlichen
Umbruchs. Bei Stephan Neisius war schon in der Wohnung offensichtlich, dass
seine Hilfsbedürftigkeit psychische Ursachen hatte und die entsprechende
Betreuung und Fürsorge geboten war. Aufgrund der derzeitigen Sachlage waren
Maßnahmen nach dem Polizeigesetz von Anfang an nicht statthaft, sondern
nach dem PsychKG (Gesetz über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen
Krankheiten, Anm. d. Red.). Stattdessen hat man ihn auf die Wache gebracht -
und dort misshandelt.
Frage: Wird es jetzt eine grundsätzliche Aufklärung derartiger
Misshandlungen durch Polizeibeamte geben?
Detlef Hartmann: Nein. Ich denke, dass dieses Verhalten kompatibel ist
mit der zunehmenden Mitleidslosigkeit. Wahrscheinlich wird die Polizeibehörde
jetzt vorsichtiger, sie nimmt den Vorfall sehr ernst. Aber im Prinzip wird diese
Aggressivität gebraucht und inszeniert, um die Politik des Beiseiteräumens
durchzusetzen. Der Polizeiapparat ist ja auch nur eine gesellschaftliche Institution
neben anderen.
(quelle: stadtrevue.de - das interview führte YVONNE GREINER. dankeschön!)
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