- WAS SAGEN STEPHANS ANWÄLTE? - DIE PRESSEERKLÄRUNG.
I ZUM INTERVIEW I ZUR STELLUNGNAHME I
Laut den Anwälten
Schöler und Hartmann war der seinerzeitige Verlauf im Sinne der Rechtssprechung
und das daraufhin abgeschlossene Ermittlungsverfahren zufriedenstellend. Auch
sei die Öffentlichkeitsarbeit ein Grund gewesen für die adäquate
Anklage gegen sechs Polizisten ("gemeinschaftliche Körperverletzung
mit Todesfolge"). (Stand
vom 14.03.2003)
Am
26. Juni 2003 begann der öffentliche Prozess gegen
die sechs Polizisten, nachdem es der Strafverteidiger Detlef Hartmann geschafft
hatte, die Anklage über "einfache Körperverletzung im Amt"
auf "Körperverletzung mit Todesfolge" zu erweitern. ZU
DEN ERSTEN NEUN PROZESSTERMINEN.. Verfolgen und diskutieren Sie in
der Rubrik DIE
MEDIEN ZUM PROZESSVERLAUF
oder im FORUM
den aktuellen Stand der Verhandlung.
Presseerklärung Zum Tod von Stephan N. (Juli
2002)
Sehr geehrte Damen und Herren Medienvertreter!
Mit
Entsetzen mußte die Familie von Stephan N. die gemeinsame Presseerklärung
von Staatsanwaltschaft und Polizei Köln vom 26.06.2002 und die Äußerung
der Staatsanwaltschaft in der Sendung Monitor am 04.07.2002 zur Kenntnis nehmen.
Danach soll nach Auffassung der Ermittlungsbehörden das rechtsmedizinische
Gutachten zur Ursache des Todes von Stephan N. eine Entlastung der am
Einsatz beteiligten Polizeibeamten belegen; insofern seien die Ermittlungen
abgeschlossen, welche sich im Endeffekt auf den Vorwurf der Körperverletzung
im Amt beschränken.
Nachdem
wir ebenso wie der Kollege Rechtsanwalt Detlef Hartmann als gemeinsame Vertreter
der Familie von Stephan N. diese Schlußfolgerung und Bewertung für
rechtlich und tatsächlich falsch erachten und weil die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
von Polizei und Staatsanwaltschaft den Verdacht einer befangenen Ermittlung
entstehen läßt, hat sich die Familie N. entschieden, zum Stand
und zum Ergebnis der bisherigen Ermittlungen eine eigene Stellungnahme
abzugeben und zu veröffentlichen. (quelle: schöler,
anwalt)