- WAS SAGEN STEPHANS ANWÄLTE? - DIE PRESSEERKLÄRUNG.

I ZUM INTERVIEW I ZUR STELLUNGNAHME I

Laut den Anwälten Schöler und Hartmann war der seinerzeitige Verlauf im Sinne der Rechtssprechung und das daraufhin abgeschlossene Ermittlungsverfahren zufriedenstellend. Auch sei die Öffentlichkeitsarbeit ein Grund gewesen für die adäquate Anklage gegen sechs Polizisten ("gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge"). (Stand vom 14.03.2003)
Am 26. Juni 2003 begann der öffentliche Prozess gegen die sechs Polizisten, nachdem es der Strafverteidiger Detlef Hartmann geschafft hatte, die Anklage über "einfache Körperverletzung im Amt" auf "Körperverletzung mit Todesfolge" zu erweitern. ZU DEN ERSTEN NEUN PROZESSTERMINEN.. Verfolgen und diskutieren Sie in der Rubrik DIE MEDIEN ZUM PROZESSVERLAUF oder im FORUM den aktuellen Stand der Verhandlung.


Presseerklärung Zum Tod von Stephan N.
(Juli 2002)

Sehr geehrte Damen und Herren Medienvertreter!

Mit Entsetzen mußte die Familie von Stephan N. die gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Köln vom 26.06.2002 und die Äußerung der Staatsanwaltschaft in der Sendung Monitor am 04.07.2002 zur Kenntnis nehmen. Danach soll nach Auffassung der Ermittlungsbehörden das rechtsmedizinische Gutachten zur Ursache des Todes von Stephan N. eine Entlastung der am Einsatz beteiligten Polizeibeamten belegen; insofern seien die Ermittlungen abgeschlossen, welche sich im Endeffekt auf den Vorwurf der Körperverletzung im Amt beschränken.

Nachdem wir ebenso wie der Kollege Rechtsanwalt Detlef Hartmann als gemeinsame Vertreter der Familie von Stephan N. diese Schlußfolgerung und Bewertung für rechtlich und tatsächlich falsch erachten und weil die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft den Verdacht einer befangenen Ermittlung entstehen läßt, hat sich die Familie N. entschieden, zum Stand und zum Ergebnis der bisherigen Ermittlungen eine eigene Stellungnahme abzugeben und zu veröffentlichen. (quelle: schöler, anwalt)